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Alle Festlegungen zu den Organen, deren Aufgaben, Rechte und Pflichten sind in der Satzung der Genossenschaft verankert. Die Satzung können Sie hier nachlesen: SATZUNG.

Die Vertreterversammlung

Der Aufsichtsrat

Die Vertreter wählen in der Vertreterversammlung die Mitglieder des Aufsichtsrates für 3 Jahre.
Aufsichtsratsvorsitzender
Harry Reimann
stellv. Aufsichtsratsvorsitzende
Helga Schöffel
Schriftführer
Siegfried Lehmann
Finanzausschuss
Wiebke Aschenbach, Jürgen Lindner

Bauausschuss

Ulf von Mach, Helga Schöffel

Ausschuss Genossenschaftliches Leben
Götz Faude, Siegfried Lehmann
Ausschuss Personal
Harry Reimann, Jürgen Lindner, Götz Faude

Aufsichtsratsvorsitzender

Harry Reimann

Stellv. Aufsichtsratsvorsitzende

Helga Schöffel

Schriftführer

Siegfried Lehmann

Finanzausschuss

Wiebke Aschenbach, Jürgen Lindner

Bauauschuss

Ulf von Mach, Helga Schöffel

Ausschuss Genossenschaftliches Leben

Götz Faude, Siegfried Lehmann

Ausschuss Personal

Harry Reimann, Jürgen Lindner, Götz Faude

Der Vorstand

Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat für bis zu 5 Jahre bestellt.

Kaufmännischer Vorstand

Daniel Schuster

Technischer Vorstand

Ines Zessin

Kaufmännischer Vorstand
Daniel Schuster

Technischer Vorstand
Ines Zessin

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